Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Großhandel der Roja Pharmazie GmbH. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Roja Pharmazie GmbH · Stand: Oktober 2026
§ 1 Allgemeines
Für alle mit der Roja Pharmazie GmbH abgeschlossenen Verträge gilt Folgendes:
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Entgegenstehende Übereinkünfte sind nur dann verbindlich, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich anerkannt haben. Das gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Übereinkünfte die vertraglich geschuldete Leistung vorbehaltlos ausführen.
Unsere Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern (im Folgenden: Kunden genannt). Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen, mit denen wir in Geschäftsbeziehungen treten, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Alle Absprachen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Durchführung dieses Vertrages getroffen werden, werden schriftlich niedergelegt. Eventuelle Nebenabreden oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
§ 2 Vertragsabschluss
Angebote jeglicher Art sind stets freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich und schriftlich als Festofferten von der Roja Pharmazie GmbH bezeichnet sind.
Alle Aufträge gelten erst dann als verbindlich angenommen, wenn sie schriftlich oder durch Lieferung mit Rechnungserteilung bestätigt werden. Vereinbarungen des Kunden mit Mitarbeitern der Roja Pharmazie GmbH im Außendienst sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch die Roja Pharmazie GmbH rechtsverbindlich. Bei Giften und anderen Stoffen, die gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften unterliegen, gilt die Bestellung des Kunden gleichzeitig als Erklärung dafür, dass diese Stoffe nur für einen erlaubten Zweck im vorstehenden Sinne verwendet werden.
Unsere Leistungen umfassen im Allgemeinen die Lieferungen der Roja Pharmazie GmbH.
§ 3 Lieferbedingungen
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht mit der Absendung ab Lager der Roja Pharmazie GmbH auf den Kunden über. Transportschäden sind unverzüglich zu melden. Die Wahl der Versandart bleibt der Roja Pharmazie GmbH überlassen.
Schadenersatzansprüche aufgrund verspäteter oder Nichtlieferung sind nur möglich, wenn dem Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Der Rücktritt aufgrund Nichtverfügbarkeit der Leistung bleibt vorbehalten; in diesem Falle wird der Käufer umgehend informiert und die vom Vertragspartner erbrachte Gegenleistung diesem unverzüglich erstattet.
§ 4 Zahlungsbedingungen
Alle Preisangaben verstehen sich grundsätzlich in Euro zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer, Versand- und Verpackungskosten.
Alle Zahlungen sind nach Rechnungserhalt innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu leisten, sofern nicht eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Für den Fall, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommt, sind wir berechtigt, während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 7 % über dem Basiszinssatz verzinslich zu stellen. Wir sind berechtigt, einen höheren Verzugsschaden geltend zu machen.
Werden uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit oder Zahlungsfähigkeit unseres Kunden einschränken, so sind wir berechtigt, eine angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen (§ 321 BGB). Kommt der Kunde unserem Verlangen innerhalb von zwei Wochen nicht nach, so sind wir zur Einstellung der vereinbarten Leistungen und zum Vertragsrücktritt berechtigt.
Einziehungskosten für Wechsel und Schecks sowie Diskontspesen trägt der Kunde.
Alle Forderungen der Roja Pharmazie GmbH können sofort fällig gestellt werden, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden oder der Roja Pharmazie GmbH Umstände bekannt werden, aus denen sich eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse ergibt. Die Forderungen können auch sofort fällig gestellt werden, wenn die Geschäftsverbindung wesentlich eingeschränkt oder aufgelöst wird. Die Roja Pharmazie GmbH ist dann auch berechtigt, Lieferungen nur noch gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Dies gilt auch, wenn der Kunde die Ware zum Zweck des Wiederverkaufs erwirbt.
Der Kunde ist im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen ermächtigt, die Vorbehaltsware weiter zu veräußern:
- Bei Vermengung oder Vermischung von Vorbehaltswaren der Roja Pharmazie GmbH mit anderen, nicht der Roja Pharmazie GmbH gehörenden Waren steht der Roja Pharmazie GmbH ein dadurch entstehender Miteigentumsanteil an vermengten Sachen im Verhältnis des Fakturenwerts der von der Roja Pharmazie GmbH gelieferten Vorbehaltswaren zu dem der anderen Waren zum Zeitpunkt der Vermengung zu. Für den Fall, dass der Kunde durch Vermengung oder Vermischung Alleineigentum erwirbt, sind sich die Roja Pharmazie GmbH und der Kunde darüber einig, dass der Kunde der Roja Pharmazie GmbH schon jetzt Miteigentum an sämtlichen Waren nach dem Verhältnis des Fakturenwerts der Vorbehaltswaren zu dem der anderen Waren zum Zeitpunkt der Vermengung oder Vermischung überträgt und diese Waren unentgeltlich für die Roja Pharmazie GmbH verwahrt. Die in das Miteigentum der Roja Pharmazie GmbH gelangten Waren gelten als Vorbehaltsware im Sinne des Abs. 1 und der nachfolgenden Bestimmungen.
- Alle Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltswaren tritt der Kunde hiermit sicherungshalber an die Roja Pharmazie GmbH ab; insbesondere tritt er alle Forderungen – einschließlich der künftigen – gegen die Kranken- und Ersatzkassen sowie die Abrechnungsstellen aus eingereichten Rezepten an die Roja Pharmazie GmbH ab; bei Veräußerung von vermengten Waren in einer dem Miteigentumsanteil der Roja Pharmazie GmbH entsprechenden Höhe. Stellt der Kunde Forderungen aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltswaren in eine mit seinen Kunden, einer Kranken- und Ersatzkasse oder einer Abrechnungsstelle bestehende laufende Rechnung ein, so erstreckt sich die Vorausabtretung auch auf die Saldo- und Schlusssaldoforderungen des Kunden.
Der Kunde ist im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes ermächtigt, die Forderungen aus dem Weiterverkauf einzuziehen. Der Eigentumsvorbehalt der Roja Pharmazie GmbH ist in der Weise bedingt, dass mit der vollen Bezahlung aller Forderungen der Roja Pharmazie GmbH aus der Geschäftsverbindung ohne Weiteres das Eigentum an den Vorbehaltswaren auf den Kunden übergeht und die der Roja Pharmazie GmbH abgetretenen Forderungen dem Kunden zustehen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist jede Abtretung von Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware durch den Kunden unzulässig und nichtig.
Eine Verarbeitung von Vorbehaltsware erfolgt für die Roja Pharmazie GmbH. Bei Verarbeitung mit fremden, der Roja Pharmazie GmbH nicht gehörenden Waren durch den Kunden wird die Roja Pharmazie GmbH Miteigentümer an den neuen Sachen im Verhältnis der Fakturenwerte der Waren der Roja Pharmazie GmbH zu den fremden verarbeiteten Waren.
Die Befugnis des Kunden zur Vermischung, Vermengung, Verarbeitung und Veräußerung von Vorbehaltswaren sowie zur Einziehung voraus abgetretener Forderungen erlischt, wenn der Kunde in Zahlungsverzug oder in Vermögensverfall gerät oder zu geraten droht und die Roja Pharmazie GmbH die Zustimmung zur Vermischung, Vermengung, Verarbeitung, Veräußerung und Einziehung wegen vertragswidrigen Verhaltens des Kunden, welches die Sicherungsinteressen der Roja Pharmazie GmbH gefährdet, widerruft. Mit Erlöschen der Vermischungs-, Vermengungs-, Verarbeitungs- und Veräußerungsbefugnis des Kunden ist die Roja Pharmazie GmbH berechtigt, den Warenbestand des Kunden aufzunehmen, Herausgabe der Vorbehaltswaren zu verlangen, die Vorbehaltswaren aus dem Besitz des Kunden oder eines Dritten wegzunehmen und zu diesem Zweck die Räumlichkeiten des Kunden oder dritten Besitzers zu betreten. Die Rücknahme der Vorbehaltswaren gilt nicht als Rücktritt vom Kaufvertrag, es sei denn, dass die Roja Pharmazie GmbH den Rücktritt ausdrücklich und schriftlich erklärt. Die Roja Pharmazie GmbH ist unbeschadet der Zahlungspflichten des Kunden berechtigt, zurückgenommene Vorbehaltswaren zu dem Nettowert, den sie für die Roja Pharmazie GmbH haben, unter Anrechnung auf die Forderung zu verwerten, nachdem die Roja Pharmazie GmbH dem Kunden dies vorher unter Bestimmung einer angemessenen Frist zur Zahlung angedroht hat. Verwertungskosten gehen zu Lasten des Kunden. Sobald die Befugnis des Kunden zur Einziehung voraus abgetretener Forderungen erlischt, hat er auf Verlangen der Roja Pharmazie GmbH den Schuldnern der abgetretenen Forderungen die Abtretung schriftlich anzuzeigen. Die Roja Pharmazie GmbH ist berechtigt, die Abtretung auch selbst offenzulegen.
Der Kunde tritt hiermit sicherungshalber alle Forderungen, die ihm jetzt oder künftig aus einem Verkauf oder einer sonstigen Verwertung seines Geschäftes (z. B. Apotheke) zustehen, in der Höhe an die Roja Pharmazie GmbH ab, in der diese ihm gegenüber offene Forderungen hat. Das gilt auch für alle künftigen Forderungen der Roja Pharmazie GmbH aus der Geschäftsverbindung. Abgetreten wird insbesondere der Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises, des Miet- oder Pachtzinses und sonstiger einmaliger oder wiederkehrender Leistungen für Warenlager, Geschäftseinrichtung, Kundenstamm, immateriellen Firmenwert, Konkurrenzschutzklausel und Beratung. Der Kunde tritt ferner Ansprüche auf Ersatzleistungen aus Diebstahls-, Einbruchs-, Feuer-, Wasserschaden- und Gebäudeversicherung betreffend die Apotheke insoweit an die Roja Pharmazie GmbH ab, als die Roja Pharmazie GmbH zum Zeitpunkt des Schadensfalles ihm gegenüber Forderungen hat. Diese Vereinbarungen gelten auch dann unverändert fort, wenn der Kunde eine andere Apotheke eröffnen oder übernehmen sollte. Die daraus dem Kunden zukünftig zustehenden Ansprüche und Rechte werden schon jetzt in dem vorgezeichneten Umfang an die Roja Pharmazie GmbH abgetreten.
Die Roja Pharmazie GmbH muss die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit nach ihrer Wahl freigeben, als deren Wert alle zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Für die Wertberechnung wird der im Zeitpunkt des Freigabeverlangens gültige Großhandelseinkaufspreis zugrunde gelegt. Im Übrigen erfolgt die Berechnung der Sicherungsgrenze zu den jeweiligen Verkehrswerten. Ein etwaiger Verwertungserlös steht dem Kunden zu, soweit er die Forderungen der Roja Pharmazie GmbH übersteigt.
Die Roja Pharmazie GmbH nimmt hiermit die Abtretung sämtlicher vorstehend aufgeführten Forderungen an.
§ 6 Warenrückkauf und Retouren
Die Rücknahme oder der Umtausch ordnungsgemäß gelieferter Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen. Unaufgefordert zurückgesandte Ware nehmen wir nicht an. Sie können uns jedoch von uns an Sie gelieferte Waren zum Rückkauf anbieten, soweit die Anforderungen des § 7b der Arzneimittelhandelsverordnung (AM-HandelsV) erfüllt sind, insbesondere wenn
- Sie uns durch Geschäftsunterlagen wie Lieferscheine oder Rechnungen belegen, dass Sie die Waren von uns bezogen haben,
- Sie schriftlich oder elektronisch bestätigen, dass die Waren seit der Lieferung ordnungsgemäß und gemäß den Grundsätzen der Guten Vertriebspraxis (GDP) gelagert und gehandhabt wurden und insbesondere Ihren Verantwortungsbereich nicht verlassen haben,
- die Waren sich in den Originalbehältnissen und in ordnungsgemäßem Zustand befinden und eine vertretbare Haltbarkeitsdauer haben,
- keine Angaben des pharmazeutischen Unternehmers oder der zuständigen Behörde über das Fehlen der Verkehrsfähigkeit vorliegen und
- keine sonstigen Anhaltspunkte für eine fehlende Verkehrsfähigkeit bestehen.
Vom Rückkauf ausgeschlossen sind:
- Artikel mit Verfalldatum, deren Restlaufzeit kürzer ist als die der an unserem Lager befindlichen Artikel,
- Artikel, die außer Handel sind,
- zugesagte bzw. reservierte Artikel,
- Impfstoffe, Sera und kühlkettenpflichtige Arzneimittel,
- Direkt-, Überweisungs- und Streckenartikel,
- Artikel mit Lagerüberbestand.
Bitte unterbreiten Sie uns Ihr Kaufangebot schriftlich. Übersenden Sie die Ware bitte erst nach unserer Annahme des Kaufangebotes. Wir bitten Sie, im Falle von Warenrücksendungen die nachstehende Erklärung abzugeben:
„Ich/wir bestätige(n), dass die nachfolgend aufgeführten und anliegend zurückgegebenen Waren verkehrsfähig im Sinne des Arzneimittelgesetzes sind, seit der Lieferung ordnungsgemäß gemäß den GDP-Grundsätzen gelagert und gehandhabt wurden und meinen/unseren Verantwortungsbereich nicht verlassen haben.“ (Datum/Stempel/Unterschrift)
§ 7 Gewährleistung und Mängelrüge
Die Ware ist sofort beim Eingang zu prüfen. Mängelrügen und Beanstandungen über Falsch- und Fehllieferungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Arbeitstagen nach der Ablieferung, unter Angabe der Nummer der betreffenden Rechnung und unter Beifügung des Lieferscheines schriftlich geltend zu machen. Solche Lieferungen einschließlich Emballagen sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Lieferung, zurückzugeben. Bei verspäteter Anzeige sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Mängelrügen sind:
- Fehllieferungen aufgrund von Aufnahmefehlern (A),
- Lieferungen abweichend vom Lieferschein (L),
- Packung beschädigt (P).
Mangelfreie Waren werden nicht zurückgenommen. Bei berechtigter Beanstandung hat der Kunde Anspruch auf Lieferung von Ersatzware gegen Rückgabe der beanstandeten Ware. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung.
Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Fehlmengen oder Transportschäden sind uns unverzüglich nach Erhalt der Ware telefonisch anzuzeigen und schriftlich zu bestätigen. Sind die Beanstandungen berechtigt, erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Gutschrift. Aus Falschlieferungen etc. resultierende Folgeansprüche sind nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers möglich.
Grundsätzlich haften wir für Schäden, insbesondere auch für solche, die durch die Benutzung von uns vertriebener Produkte an Personen oder Gegenständen entstehen, nur bei Vorliegen von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln. Ansonsten ist die Haftung ausgeschlossen.
Wird die Berechnung von Verpackung, Leergut oder Ähnlichem vereinbart, so sind diese Materialien mit der Warenrechnung zu bezahlen. Die Verpackung wird bei spesenfreier Rücksendung in gutem, gebrauchsfähigem Zustand, sofern die Rücksendung innerhalb von 4 Wochen erfolgt, gutgeschrieben. Für beschädigtes oder später zurückgesandtes Verpackungsmaterial oder Leergut kann nur der bei Eingang festgestellte Wert vergütet werden. Für nicht berechnetes oder nicht von der Roja Pharmazie GmbH stammendes Verpackungsmaterial erfolgt keine Vergütung.
Im Eigentum der Roja Pharmazie GmbH befindliche Versandbehälter (z. B. Plastikwannen, Spezialkartons usw.) sind pfleglich zu behandeln und unverzüglich zurückzugeben. Einweg-Verpackungsmaterial wird nicht zurückgenommen.
§ 8 Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind uns gegenüber ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.
Eine Haftung für mittelbare und Folgeschäden ist ausgeschlossen, sofern es sich nicht um einen Schaden handelt, der typisch und vorhersehbar ist. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres, beginnend mit der Entstehung des Anspruchs bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übernahme bzw. Abnahme der Leistung.
§ 9 Kündigung
Vertragsverhältnisse, die mit der im Vertrag vorgesehenen Laufzeit geschlossen wurden, sind während dieser Zeit nicht ordentlich kündbar.
Beide Parteien sind berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, sofern hierfür ein wichtiger Grund vorliegt. Dem Kunden wird vor Ausschluss eine angemessene Frist gesetzt, es sei denn, der Verstoß ist derart schwerwiegend, dass für uns eine Fortsetzung des Vertrages nicht zumutbar ist.
Die Kündigung hat schriftlich per Post, per Fax oder per E-Mail zu erfolgen.
§ 10 Datenschutz und Vertraulichkeit
Wir verpflichten uns, die im Rahmen des Vertrages bekannt gewordenen vertraulichen Tatsachen oder Vorgänge des Kunden geheim zu halten. Der Kunde hat uns davon zu unterrichten, welche Daten oder Vorgänge als vertraulich anzusehen sind.
Personenbezogene Daten des Kunden und seiner Ansprechpartner verarbeiten wir unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), soweit dies für die Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Vertrages erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO) oder wir gesetzlich dazu verpflichtet sind (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO), etwa aufgrund handels-, steuer- oder arzneimittelrechtlicher Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten. Eine Übermittlung an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist, zum Beispiel an Transportdienstleister; wir tragen dafür Sorge, dass diese Daten ausschließlich dem Vertragszweck entsprechend verarbeitet werden.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zu den Rechten der betroffenen Personen enthält unsere Datenschutzerklärung.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.
Roja Pharmazie GmbH
Siemensstraße 41
12247 Berlin